Flüchtlinge in der Gesewo
Die Hausgemeinschaften sind für die Auswahl neuer Mieterinnen und Mieter in den Gesewo-Häusern zuständig. Manche Vermietungen sind der Anfang eines Integrationsprozesses – zum Beispiel, wenn eine Wohnung an Flüchtlinge oder Asylsuchende vermietet wird.
Der Vorstand der Gesewo begrüsst es sehr, wenn in Gesewo-Häusern Integration stattfindet. Er empfiehlt den Hausgemeinschaften, bei Integrationsprozessen professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen – am besten von Anfang an.
Die Fachstelle Gemeinschaftsentwicklung ist die erste Ansprechpartnerin für Hausgemeinschaften. Sie berät die Hausgemeinschaften bei ihren Fragen, unterstützt diese bei den ersten Abklärungen und stellt die Verbindung mit externen Fachstellen her. Wenn irgend möglich sollten diese Stellen bereits vor dem Abschluss des Mietvertrags beigezogen werden.
Wie alle Mieterinnen und Mieter können Flüchtlinge und Asylsuchende einen Antrag an den Pflichtdarlehensfonds stellen, wenn ihnen das Geld für das Pflichtdarlehen fehlt.