Der Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds springt ein, wenn Wohnungsinteressenten eine Gesewo-Wohnung nicht mieten könnten, weil es ihnen nicht möglich ist, das Pflichtdarlehen aufzubringen.

Pflichtdarlehen ohne Vermögen - wie geht das?

Wer das Pflichtdarlehen nicht aus seinem freien Vermögen finanzieren kann, hat die Möglichkeit, einen Vorbezug aus seiner Pensionskasse zu machen. Junge Menschen, die noch nicht erwerbstätig sind oder erst wenige Jahre gearbeitet haben, verfügen oftmals nicht über genügend Geld in der Pensionskasse. Bereits Pensionierte wiederum können keinen Vorbezug mehr machen. Gelegentlich haben z.B. ältere Frauen auch gar keine Pensionskasse.

Die Hausvereine und die Geschäftsstelle motivieren diese Personen in einem ersten Schritt, Bekannte, Freunde und Verwandte zu gewinnen, das Pflichtdarlehen zu übernehmen. Auch gibt es manchmal andere Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser, die das Pflichtdarlehen zur Verfügung stellen.

Wann springt der Fonds ein?

Insbesondere in Wohngemeinschaften mit jungen Menschen und bei Senioren kommt es vor, dass all diese Bemühungen nicht fruchten. Der Fonds hilft auch Flüchtlingen, die in einem Gesewo-Haus wohnen. Bis zum Bezug des Projekts EinViertel Ende 2020 können auch Darlehen für die Überbrückung bis Einzug beantragt werden: Voraussetzung ist, dass die Bezüger/innen grundsätzlich ihr Pflichtdarlehen (bis Bezug: freies Darlehen) aus der Pensionskasse beziehen können und müssen, die Pensionskasse dieses aber erst bei Bezug als Pflichtdarlehen auszahlen.

Solidaritätsdarlehen für den Pflichtdarlehensfonds

Alle Bewohnerinnen und Bewohner aller Gesewo-Häuser sind aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen in der Höhe von 2% ihres steuerbaren Vermögens oder mindestens 1'000 Franken zu leisten.

Geldvergabe - eine Aufgabe der Solidaritätskommission

Über die Vergabe der Gelder entscheidet die Solidaritätskommission. Diese besteht aus einem Vorstandsmitglied und den zwei Fachpersonen aus dem sozialen Bereich: Hedi Blum - sie war beruflich immer im Sozialbereich tätig - und Martin Lassner, langjähriges Mitglied des Solikom der Wohnbaugenossenschaft Kraftwerk 1.

Wie stelle ich einen Antrag? - und weitere Infos.

Für Darlehen, Fragen und Gesuche wende dich an die Geschäftsstelle, Jasper Haubensak.