Der Solidaritätsfonds
Mit dem Solidaritätsfonds soll die Wohn- und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner und der Arbeitenden gefördert werden. Der Solidaritätsfonds vergibt Beiträge für eine begrenzte Zeitspanne, die nicht regelmässig wiederkehrend sind.
In welchen Situationen leistet der Solidaritätsfonds Beiträge?
- als Überbrückungshilfe in persönlichen Notlagen
- zur Tilgung von Mietzinsrückständen und anderen Forderungen aus dem Mietverhältnis
- zur kurzfristigen Reduktion oder dem Erlass des Mietzinses, wenn Mieter/innen z.B. infolge Unfall, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Scheidung in einer finanziellen Notlage sind
- für Beratungen bei Konflikten oder finanziellen Notlagen (z.B. Schuldensanierungen)
- für Massnahmen, welche die Lebensumstände der Gesuchstellenden massgeblich verbessern
Womit wird der Fonds gespiesen?
Gespiesen wird der Solidaritätsfonds mit dem Beitrag von 5 Franken pro Mietverhältnis und Monat sowie mit Spenden.
Geldvergabe
Alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter und Hausvereine können Beiträge beantragen und Projekte eingeben. Über die Gesuche entscheidet die Solidaritätskommission der Gesewo.
Wie stelle ich einen Antrag?
Ein Antrag an den Solidaritätsfonds beinhaltet einen Beschrieb der Situation und des Unterstützungsbegehrens mit Angabe der Kosten.
Ein Unterstützungsantrag muss schriftlich und mit den relevanten Angaben an folgende Adresse eingereicht werden:
Vertraulich
Solidaritätskommission der Gesewo
Postfach 1835
8401 Winterthur
Nach einer Vorprüfung durch die Fachstelle Gemeinschaftsentwicklung entscheidet die Solidaritätskommission letztinstanzlich über die Anträge und vergibt die Mittel.
Für Fragen und Gesuche wende dich an die Geschäftsstelle, Jasper Haubensak.