Innovationsfonds
Der Innovationsfonds fördert Ideen im Sinne des Leitbildes der Gesewo, für welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit keine Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Das können beispielsweise sein:
- Finanzierung von Projekten zugunsten von Flüchtlingen und sozial Benachteiligten
- Anschubfinanzierung von (finanziellen) Sanierungsprojekten für einzelner Häuser
- Finanzierung von häuserübergreifenden Weiterbildungen, z.B. zur Entscheidungsfindung
- Mitfinanzierung von innovativen Ideen zur Weiterentwicklung einer Hausgemeinschaft
- Innovative Ideen zur Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens und zur Verkürzung von Leerständen
- Beiträge an innovative Projekte im Bereich alternative Energien
- Finanzierung von öffentlichen Veranstaltungen, welche die Grundideen der Gesewo verbreiten
Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschliessend und kann ergänzt werden. Sie dient dem Vorstand bzw. der Generalversammlung als Orientierung.
Es werden keine Beiträge zu individuellen Notlagen von Einzelpersonen oder Mieterschaften gesprochen. Dafür gibt es den Solidaritätsfonds.
Gespiesen wird der Innovationsfonds durch die Innovationsbeiträge von fünf Franken pro Monat und Wohnung bzw. Gewerberaum.
Anträge an den Innovationsfonds
Alle Infos zum Stellen von Anträgen hier.