Der Pflichtdarlehensfonds
Der Pflichtdarlehensfonds springt ein, wenn Wohnungsinteressentinnen oder Wohungsinteressenten eine Gesewo-Wohnung nicht mieten können, weil sie das Pflichtdarlehen nicht aufbringen können. Der Fonds wird mit zweckgebundenen Solidaritätsdarlehen von Dritten geäufnet. Zudem sind die Bewohnerinnen und Bewohner aller Gesewo-Häuser aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen in der Höhe von 2% ihres steuerbaren Vermögens oder mindestens 1'000 Franken zu leisten.
Überbrückungshilfe für Mieterinnen und Mieter des Projekts EinViertel
Ab 2019 werden Interessentinnen und Interessenten die Reservationsverträge für ihre künftigen Wohnungen im EinViertel abschliessen. Gleichzeitig müssen sie freie Darlehen in der Höhe des künftigen Pflichtdarlehens leisten. Einige müssen dazu auf ihre Pensionskasse zurückgreifen. Leider zeigt es sich, dass verschiedene Pensionskasse Zahlungen für diese Darlehen erst kurz vor oder beim Einzug leisten. Die Solidaritätskommission hat entschieden, dass diese Personen zur Überbrückung die Darlehen beim Pflichtdarlehensfonds beantragen können. Denn auch sie sollen 2020 im EinViertel einziehen können!
Pflichtdarlehen für Seniorinnen, Senioren, Junge und Familien
Voraussetzung für die Überbrückungshilfen ist, dass der Fonds über genügend Reserve verfügt, um die Darlehen der anderen Bezügerinnen und Bezüger übernehmen zu können. Dazu gehören insbesondere:
- Seniorinnen und Senioren, die für den Bezug der nötigen Ergänzungsleistungen ihr Vermögen reduzieren müssen. Zum Vermögen wird auch das Pflichtdarlehen gezählt.
- Junge Menschen und junge Familien, welche noch nicht über ausreichend Sparkapital in der Pensionskasse verfügen und selbst oder über Drittpersonen die finanziellen Mittel nicht aufbringen.
Danke allen, die Darlehen leisten und erneuern!
Einige Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben den Fonds bereits mit einem Darlehen unterstützt - dafür danken wir! Die Laufzeiten einiger Darlehen laufen nun aus und werden zurückgezogen. Die Erneuerung dieser Darlehen ist hoch willkommen!
Dein Darlehen zählt!
Ein Darlehen ist freiwillig. Genossenschafterinnen und Genossenschafter sind aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen ab 1'000 Franken zu leisten. Als Richtwert gilt der Wert von 2% des steuerbaren Vermögens - eine Richtlinie, die die Generalversammlung 2012 gutgeheissen hat.
Wie kann ich ein Darlehen leisten?
- Formular ausfüllen und absenden
- Katrin Eichelberger von der Geschäftsstelle anrufen: 052 235 03 20.
Mehr zum Solidaritätsgedanken und dem Pflichtdarlehensfonds finden Sie hier.