Die Finanzen
Jede erwachsene Bewohnerin und jeder erwachsene Bewohner eines Gesewo-Hauses ist Mitglied der Genossenschaft und bezahlt den Genossenschaftsanteil von 2'000 Franken pro Person.
Neben der Miete beteiligen sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit Darlehen. Unten eine Übersicht über das Finanzielle. Weitergehende Infos zu den einzelnen Punkten sind jeweils bei den Links hinterlegt.
Rund um die Miete
Kostenmiete
Die Miete wird von der Gesewo nach den effektiv anfallende Kosten berechnet, dies sind Kapitalzinsen (von Hypotheken und Darlehen), Unterhalt, Erneuerungsfonds, Betriebskosten usw.
Genossenschaftliche Beiträge
Diese Beiträge werden zusätzlich zur Miete erhoben. Sie umfassen neben den Beiträgen zum Solidaritäts- und zum Innovationsfonds auch die Beiträge an den Mietzinsausfall wegen Leerständen und an die Kosten der Gemeinschaftsräume.
Nebenkosten
Diese enthalten die Kosten für Energiekosten, Wasser etc. sowie den nebenkostenbezogenen Verwaltungsaufwand.
Rund um die Darlehen
Pflichtdarlehen
Alle Mieter/innen verpflichten sich zur Zahlung eines Darlehens in der Höhe von 10 Prozent des Wertes (Anlagekosten) ihres Mietobjekts. Das Pflichtdarlehen kann aus der Pensionskasse oder zu einem grossen Teil von Dritten finanziert werden.
Freie Darlehen
Die Hausgemeinschaft ist verpflichtet, weitere 10 Prozent an freien Darlehen des Wertes ihrer Liegenschaft zu beschaffen.
Die Fonds der Gesewo
Solidaritätsfonds
Der Solidaritätsfonds ist für Härtefälle vorgesehen.
Der Pflichtdarlehensfonds
Der Pflichtdarlehensfonds kann von Mieter/innen in Anspruch genommen werden, welche nicht in der Lage sind, das Pflichtdarlehen in voller Höhe selber zu organisieren.
Der Innovationsfonds
Der Innvationsfonds hält finanzielle Mittel bereit, um Ideen und Projekte im Sinne des Leitbildes zu fördern, für welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit keine Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Die Finanzen des Hausvereins
Die Hausgemeinschaft führt eine eigene Buchhaltung. Diese enthält die Ausgaben und Einnahmen für den Unterhalt und die Selbstverwaltung. Einige weisen in der Buchhaltung noch Einnahmen und Ausgaben aus eigenen Tätigkeiten wie Kopiergerät, Vermietung einer Gemeinschaftsgefrieranlage oder Gästezimmervermietung aus.
Unterhaltspauschale
Mit der Unterhaltspauschale finanziert die Hausgemeinschaft den Unterhalt ihrer Liegenschaft. Damit können Arbeiten auch an externe Fachleute vergeben werden. Wird die Unterhaltspauschale nicht für ihren eigentlichen Zweck aufgebraucht, können damit auch Aktivitäten der Hausgemeinschaft finanziert werden (Feste, Kultur, Spielplatz usw.) Die Abrechnung der Unterhaltspauschale wird von der Hausgemeinschaft geführt oder an die Geschäftsstelle der Gesewo abgegeben.
Revision
Die Rechnung des Hausvereins wird durch die Revisorinnen und Revisoren des Hausvereins kontrolliert. Die Rechnung und das Budget müssen von der Gesewo genehmigt werden.